Landesregierung ruft Warnstufe aus

03. 11. 2021

die Baden-Württembergische Landesregierung hat ab dem 03.11.2021 die Corona Warnstufe ausgerufen.

 

Das bedeutet für uns beim Sport in der Halle, dass die 3G-Regeln gelten. Allerdings genügt jetzt für ungeimpfte oder „nicht-genesene“ ein Antigen-Schnelltest nicht mehr, es muss ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf vorgelegt werden. Dies muss dokumentiert werden.

 

Ausnahmen hiervon gelten für:

 

Kinder bis einschließlich 5 Jahre

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)

» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

Bitte erschwert euren Trainern nicht ihr Amt und haltet euch an die Regeln.

Danke!