Auslösung der Alarmstufe

17. 11. 2021

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, hat die Corona Alarmstufe ab dem 17.11.2021 ausgerufen.

Ab sofort gelten für unser Training folgende Bedingungen:

 

In der Halle gilt 2 G, d.h. am Training dürfen nur noch geimpfte oder genesene teilnehmen.

Der Nachweis muss beim Betreten der Halle vorgezeigt werden.

Ausnahmen gelten für folgende Personen:

 

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

In der Halle beim Sport besteht keine Maskenpflicht.

 

Die Verordnung könnt ihr nochmals genau in der beigefügten Datei nachlesen.